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Allgemeine Geschäfts-bedingungen der M-Wert GmbH
§ 1 Geltung
Die Rechtsbeziehung der M-Wert GmbH (Auftragnehmer und Sachverständiger) zum Auftraggeber bestimmt sich nach den folgenden Beding-ungen. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn die M-Wert GmbH dieses ausdrücklich schriftlich anerkennt.
§ 2 Gegenstand des Auftrags
Gegenstand dieses Auftrages ist ausschließlich die im Formblatt Auftragserteilung schriftlich fixierte Aufgabe.
§ 3 Durchführung des Auftrages
Der Auftrag ist unparteiisch und nach bestem Wissen auszu-führen. Die M-Wert GmbH ist bei der Durchführung ihres Auftrages keiner Weisung durch Dritte unterworfen; insbeson-dere der Auftraggeber darf der M-Wert GmbH hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung des Auftrages keine Weisungen erteilen. Zur Erfüllung des Auftrages ist die M-Wert GmbH berechtigt, die notwendigen Besichtigungen und Unter-suchungen vorzunehmen und zu dokumentieren (insbe-sondere Zeichnungen und Fotos anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen), ohne dass es hierzu einer beson-deren Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Der Auftraggeber bevollmächtigt hiermit die M-Wert GmbH nach eigenem Ermessen die zum Zwecke der Auftragserfüllung erforderlichen Auskünfte und Erhebungen bei Beteiligten, Behörden (insbesondere Grundbuchämter, Gutachter-ausschüsse, Baubehörden) sowie sonstigen Dritten ein-zuholen. Falls erforderlich ist dazu der M-Wert GmbH eine besondere Vollmacht aus-zustellen.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers (AG)
Der Auftraggeber hat insbe-sondere dafür Sorge zu tragen, dass der M-Wert GmbH sämt-liche zur Durchführung des Auf-trages erforderlichen Unter-lagen und Auskünfte unent-geltlich und rechtzeitig zur Verfügung stehen. Die M-Wert GmbH ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erstattung des Gut-achtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen. Der Auf-traggeber ist ferner verpflichtet, der M-Wert GmbH den Zutritt zu den Objekten jederzeit zu verschaffen.
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§ 4 Urheberrechtsschutz
Die M-Wert GmbH behält an den von ihr erbrachten Leist-ungen, soweit sie urheber-rechtsfähig sind, das Urheber-recht. Insoweit darf der Auftrag-geber das im Rahmen des Auftrages gefertigte Wertgut-achten incl. aller sonstigen Anlagen (Berechnungen, Aufstellungen etc.) nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Eine andere Art der Ver-wendung oder eine Text-änderung oder Textkürzung ist nur mit schriftlicher Einwilligung durch die M-Wert GmbH gestattet.
§ 6 Honorar
Die Vergütung der erbrachten Leistungen durch die M-Wert GmbH richtet sich nach der ausgehändigten allgemeinen Honorartabelle der M-Wert GmbH (in der jeweilig aktuellen Fassung). Ist keine gesonderte Vergütung vereinbart gilt die für den entsprechenden Auftrag übliche Honorierung. Abweichungen davon sind im Formblatt Auftragserteilung in Schriftform festzuhalten. Vergütungsansprüche werden mit Zugang der entsprechenden Rechnung fällig. Vorbehaltlich der Geltendmachung eines Schadens oder mangelhaften Leistung durch den Auftrag-geber, sind bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 5% geltend zu machen.
§ 7 Aufrechnung
Gegen Ansprüche der M-Wert GmbH kann nur mit unbe-strittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
§ 8 Haftung
Die M-Wert GmbH haftet für Schäden durch mangelhafte Leistungen. Alle darüber hin-ausgehenden Schadensersatz-ansprüche werden ausgeschl-ossen. Dieses gilt auch für Schäden, die bei Nachbes-serung entstehen. Die Rechte des Auftraggebers aus Gewähr-leistung (§ 9) werden dadurch nicht berührt. Schadensersatz-ansprüche aus positiver Ver-tragsverletzung - die nicht der kurzen Verjährungsfrist gemäß § 638 BGB unterliegen - sind auf drei Jahre beschränkt. Die Frist beginnt mit Eingang des Produktes beim Auftraggeber. |
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§ 9 Gewährleistung
Als Gewährleistung kann der Auftraggeber nur die kostenlose Nachbesserung des mangel-haften Produktes verlangen. Wird nicht innerhalb einer ange-messenen Zeit (maximal 4-Wochen) nachgebessert, oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder die Herabsetzung des Honorars (Minderung) verlangen. Der Auftraggeber hat das Produkt auf Mängel zu prüfen. Mängel sind unverzüglich nach Fest-stellung der M-Wert GmbH schriftlich anzuzeigen; andern-falls erlischt die Gewähr-leistung.
§ 10 Kündigung
Der Vertrag kann aus wichtigem Grund jederzeit von beiden Parteien gekündigt werden. Wichtige Gründe sind: die Versagung der notwendigen Mithilfe durch den Auftrageber, Verweigerung des Zutritts zum Objekt, der Versuch der unzulässigen Einwirkung auf den Sachverständigen der M-Wert GmbH. Wird der Vertrag durch einen wichtigen Grund, den die M-Wert GmbH nicht zu vertreten hat, gekündigt, steht der M-Wert GmbH eine Vergütung der bis dahin erbrachten Teilleistungen zu, sofern diese objektiv für den Auftraggeber verwendbar sind.
Kündigt die M-Wert GmbH den Vertrag, bleibt der Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug der ersparten Aufwendungen/Leistungen bestehen.
§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist das jeweilig zuständige Regionalbüro der M-Wert GmbH
Gerichtsstandort ist München
§12 Schlussbestimmungen
Falls Festlegungen in den Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB) nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der AGB nicht berührt. Beide Vertragsparteien verpflichten sich an der Beseitigung der unwirksamen Festlegungen mitzuwirken.
Stand: 01.07.2002 |